Vertragsbruch

Vertragsbruch

Vertragsbruch, Kontraktbruch, die schuldhafte Nichterfüllung einer vertragsmäßigen Verpflichtung und das bewußte Handeln gegen den Vertrag. Der Gläubiger kann die Erfüllung durch Klage erzwingen oder in den geeigneten Fällen auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, und wenn eine Konventionalstrafe vereinbart ist, auf diese klagen. Strafbar ist der V., wenn es sich um Nichterfüllung von Lieferungsverträgen über Kriegsbedürfnisse etc. (Reichsstrafgesetzb. § 329) und um Bruch des Heuervertrags handelt (§ 298).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vertragsbruch — Vertragsbruch …   Deutsch Wörterbuch

  • Vertragsbruch [1] — Vertragsbruch (Kontraktbruch) in dem hier allein zu behandelnden Sinne Bruch des Arbeitsvertrags, d.h. »die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Arbeitsvertrags aus andern als den gesetzlichen Gründen« (Adler). Der Arbeitsvertragsbruch… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Vertragsbruch — (Kontraktbruch), im allgemeinen jede Verletzung eines geschlossenen Vertrags; im engern Sinne (und dieses ist gemeint, wenn von V. schlechthin und von der Frage einer Bestrafung desselben gesprochen wird) der Bruch des Arbeitsvertrags, speziell… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertragsbruch [2] — Vertragsbruch. Durch Reichsgesetz vom 22. Mai 1918, Reichsgesetzbl. S. 423, ist der den Koalitionszwang unter Strafe stellende § 153 der Gewerbeordnung aufgehoben worden und die neue Reichsverfassung gewährleistet in Art. 159 das Koalitionsrecht… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Vertragsbruch — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …   Deutsch Wikipedia

  • Vertragsbruch — Ver|trags|bruch 〈m. 1u〉 Bruch, Nichteinhaltung eines Vertrages * * * Ver|trags|bruch, der: das Nichterfüllen, Nichteinhalten eines Vertrages. * * * Ver|trags|bruch, der: das Nichterfüllen, Nichteinhalten eines Vertrages …   Universal-Lexikon

  • Vertragsbruch — I. Allgemein:⇡ Vertragsverletzung, ⇡ Pflichtverletzung. II. Arbeitsrecht:1. Nichtleistung der Arbeit (z.B. vorzeitige Aufgabe der Stellung durch den Arbeitnehmer ohne vorherige ordentliche oder außerordentliche Kündigung): Verweigert der… …   Lexikon der Economics

  • Vertragsbruch — Ver|trags|bruch …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Arbeitsmängel — ⇡ Vertragsbruch …   Lexikon der Economics

  • Arbeitspflichtverletzung — ⇡ Vertragsbruch …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”